Die räumliche Satzung für Suhr

Grenzschlängeln mit Wörtern: Die Sprache ist ein Mittel, um Getrenntes zueinander in Beziehung zu setzen.
Text: Oliver Streiff
publiziert: 23.02.2026


Im Forschungs- und Pilotprojekt für Suhr haben wir eingeübte Arbeitsgewohnheiten abgelegt. Wir sind vom Konkreten ausgegangen: Zunächst haben wir ortsbauliche Muster am Modell entwickelt und zeichnerisch verfeinert. Von diesen konkreten Vorstellungen ausgehend haben wir zehn Regeln erarbeitet, die den Veränderungsprozess prägen sollen. Die so entstandene Satzung betrifft räumliche, zeitliche, soziale und juristisch-ökonomische Aspekte. Sie ist als Regelwerk darauf ausgelegt, offen und geschlossen, verständlich und interpretationsbedürftig zu sein. Damit haben wir uns auf einen Weg an der Grenze begeben, benutzen Sprache dazu, Grenzen porös werden zu lassen, Beständigkeit und Wandelbarkeit, Innen und Aussen, Räumliches und Soziales zueinander in Beziehung zu setzen. Die räumliche Satzung für die Stadt Suhr ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass sprachliche Festlegungen ortsbauliche Veränderungen zu prägen vermögen.

Verstrickungen

Bild: Gertrud Goldschmidt

Eine lebendige Kleinstadt zeichnet sich aus durch zahlreiche Verstrickungen, gleicher, ähnlicher, ganz anderer Dinge, welche sich gegenseitig bedingen und unterstützen. Die einzelnen Dinge haben ihre ganz spezifischen Verstrickungen, Ansprüche und Perspektiven. Zusammen entsteht ein grosses Ganzes. Der Grundsatz der «gegenseitigen Hilfe» bringt als gestaltende Kraft das Leben am besten zur Blüte. So entstehen berührende und authentische Orte.

Ein resilienter Stadtkörper ist Ausdruck vielfältiger Verstrickungen, der die gesunde Entfaltung der Menschen tragfähig macht. Dabei treten die Qualität der Architektur und Landschaft als Ressource in Resonanz mit allem Lebendigen.

Miteigentum und Gemeinwerk

Bild: Daniel Grobet

Damit der Prozess und das Transformationswerks gelingen kann und die damit zusammenhängenden Lasten getragen werden, darf es keine Verlierer:innen geben. Dies erfordert eine neuartige Konzentration auf reale Werte der Gemeinschaft, welche die Basis des Zusammenlebens bilden. Mehrwerte sollen von der Gemeinschaft nicht abgeschöpft, sondern in der Form von Verantwortung, Miteigentum und Wohnrecht geteilt werden, damit ein Ausgleich von prospektivem Nutzen und vermeintlichem Schaden und eine gemeinsame Verantwortung entsteht. Zentrales Prinzip ist die Verknüpfung zwischen Grundstücken im Zentrum und Grundstücken in der Gartenlandschaft, die in Miteigentumsanteile zusammengeschlossen werden («subjektiv dingliche» Verknüpfung in Anlehnung an Art. 655a ZGB). Dadurch bildet sich im Kern der Stadt Miteigentum für diejenigen, deren heutiger Lebensmittelpunkt in eine Gartenlandschaft verwandelt wird und umgekehrt erhalten die Zentrumseigentümer:innen Anteile und eine Aufgabe im Umland. Das Prinzip des Ausgleichs schafft eine neuartige Kohäsion.

Belastbare Gestalt

Bild: Eduardo Chillida

Die Gestalt des Gebauten wie auch der Freiräume muss ihre selbstverständliche Kraft und emotionale Ausstrahlung zurückerlangen. Eine Gestalt ist dann belastbar, wenn sie uns in einem tiefen Sinne berührt und nährt, so dass wir uns an einem Ort verwurzelt und zuhause fühlen. Es gilt eine spezifische, gestaltende Sprache für die Kleinstadt Suhr zu finden, deren Charakter sich durch eine angemessene Wahrhaftigkeit auszeichnet, die für eine lange Zeit gültig, ausgewogen und inspirierend ist. Da aktuell baukünstlerische Werke nicht allzu oft ihren Werkplatz finden, Charakter und Geborgenheit von Räumen für Menschen aber unabdingbare Notwendigkeiten sind, formuliert die «räumliche Verfassung von Suhr» belastbare Werte, die Sinn, Gefühl und Dimension des existenziellen Raumes benennen, diesseits und jenseits von messbaren Grössen. Ein konkretes Ortsmodell verkörpert diese Werte in einem städtebaulichen Entwurf. Er bildet die Grundlage für die weitere Arbeit an den Verstrickungen, am Miteigentum und an der konkreten Gestalt und Qualität der Orte.